Großzügiges Ausstellen von Attesten zur Schutzmaskenbefreiung nicht mit ÄNZO!
Auch eine Hechinger Arztpraxis und zwei Hechinger Psychotherapiepraxen sind überregional durch großzügiges Ausstellen von Schutzmasken Befreiungsattesten auffällig geworden. Die Hechinger Ärzteschaft distanziert sich von dieser Vorgehensweise. Das häufige in den Praxen vorgetragene Anliegen zur Befreiung vom Tragen des Mund-Nasenschutzes führt zu großen Belastungen des Sprechstundenalltags. Eine Befreiung kann nur ausgestellt werden, wenn schwerwiegende medizinisch objektivierbare Befunde gegeben sind. Dies ist sehr selten der Fall. Leider wird diese Einstellung von einigen Kolleginnen und Kollegen nicht mitgetragen. Wohlmeinende Gespräche mit den Kollegen , die Vorgehensweise den üblichen und notwendigen medizinischen Vorgehensweisen anzupassen, blieben ohne Wirkung. Wir möchten uns deshalb eindeutig und unmissverständlich von diesem Vorgehen distanzieren. Es geht um das Verhindern einer lebensbedrohlichen Erkrankung!

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